Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede voll geschäftsfähige natürliche Person werden. Juristische Personen und ein nicht rechtsfähiger Verein werden nicht als Mitglieder aufgenommen. Die Mitgliedschaft entsteht durch die Beitrittserklärung in den Verein, welche schriftlich vorzulegen ist.   

Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand bzw. bei wiederholter Beitrittserklärung die Mitgliederversammlung. Der Eintritt in den Verein wird nach Bezahlung der Aufnahmegebühr wirksam. Die Ablehnung der Aufnahme durch den Vorstand ist nicht anfechtbar. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.

Mit Eintritt in den Verein kennt und erkennt jedes neue Mitglied die Satzung und die Geschäftsordnung an. Jedes neue Mitglied erhält vom Vorstand eine Satzung und eine Geschäftsordnung.

Es ist ein Mitgliedsbeitrag zu leisten. Seine Höhe wurde festgelegt in der Mitgliederversammlung am 26.01.2001 und ist ab 01.02.2001 gültig. Der Beitrag ist monatlich im Voraus bringepflichtig. Eine Aufnahmegebühr wird ebenfalls erhoben.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Vorsitzenden Karsten Hauch (0178 - 87 33 580), der Ihnen die entsprechenden Auskünfte erteilt bzw. Ihre Fragen beantwortet oder schreiben Sie uns Ihre Fragen unter
Funksicherungen-Hoy@mail.de
.
Wir werden uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

FÖRDERMITGLIEDSCHAFT

Fördermitglied kann jeder Motorsportinteressent werden. Die Höhe des Förderbeitrages wird dann im Gespräch mit dem Vorstand festgelegt und ist bei der Schatzmeisterin in bar zu entrichten.

Fördermitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder, wenn der Förderbeitrag mindestens genauso hoch ist wie der ordentliche Beitrag.